Vereinssatzung

Vereinsstatuten vom 22.06.1963, mit Ergänzung vom 11.09.1992,  sowie  01.10.1999

Name und Sitz des Vereins : 

Karnevalsgesellschaft “ Rot – Grün “ ,  Essen – Kupferdreh,  gegründet am  22.06.1963

Das  damalige Vereinslokal  war  die Gaststätte  „ Zur Becke “,   Inh.  Beckmann  in  Kupferdreh und seit 1974  ist die Gaststätte „ Robert Bramsiepe “ in Essen - Kupferdreh unser Vereinslokal.

Aufgabe und Zweck des Vereins :

Hierzu gehören die Geselligkeit, Kameradschaft und Förderung des Humors, wobei alle Vereinsmitglieder gebeten werden,  diesen  Verein nach  besten  Kräften zu unterstützen.

Mitgliedschaft dieses Vereins :

Eine Mitgliedschaft  zur Karnevalsgesellschaft  „ Rot – Grün “  ist sowohl in  aktiver,  als auch in  passiver  Form möglich. Eine Mitgliedschaft zum Verein kann lediglich durch  die  mehrheitliche  Zustimmung  der   Vereinsmitglieder in einer monatlichen Versammlung erfolgen, wobei das Mindestalter des Eintrittes 16 Jahre  beträgt .In Ausnahmefällen kann jedoch der Vereinseintritt mit 14 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten  gestattet werden !

Die Mitgliedschaft zur KG “ Rot–Grün “ endet mit dem Austritt, dem Ausschluß oder durch Tod.

Beim Austritt  aus dem Verein  ist  dieses dem Vorstand  schriftlich  mitzuteilen, wobei die “ Austrittserklärung “  mit der Rückgabe der Mitgliedskarte spätestens  14 Tage  vor  Beginn einer er-  neuten  Monatsversammlung vorzuliegen hat !

Darüber hinaus müssen sämtliche ,  bis zu diesem  Zeitpunkt eventuell rückständigen Vereinsbeiträge durch eine dementsprechend erforderliche Zahlung  ausgeglichen  sein. 

Der  “ Ausschluß “  eines  Vereinsmitgliedes kann  durch  den Beschluß des  Vorstandes erfolgen,  wenn hierfür eine schwerwiegende  Begründung vorliegt,  wie z. B. die  Schädigung vorliegt, oder das Ansehen des Vereins herabgewürdigt wird !

Vor der  Entscheidung des  Vorstandes  zum  “ Ausschluß “  wird  jedoch dem  betreffenden Mitglied die Möglichkeit zur Rechtfertigung gegeben.

Nach Beendigung der Mitgliedschaft zur Karnevalsgesellschaft  “ Rot – Grün “ erlöschen sämtliche,  bisherige entstandenen Rechte !

Versammlungen des V ereins :

In jedem Monat findet im Vereinslokal zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Mitgliederversamm- lung  statt,  zu  welcher  der  Vorstand  einberuft  und  alle  aktiven  Mitglieder  werden  gebeten, hierzu pünktlich  zu erscheinen,  wobei die  Änderungen  einer zeitlichen oder  räumlichen Ver- sammlung  vom jeweiligen Versammlungsleiter bekanntgegeben wird.                                                                                             

In jeder Versammlung wird das  Vereinsgeschehen  diskutiert  und wenn ein Mitglied das Wort wünscht, so hat sich dieser beim jeweiligen Versammlungsleiter zu melden. Darüber hinaus verpflichtet sich  jedes  Vereinsmitglied,  für Ruhe  und  Ordnung zu sorgen.

 Vereinsinterne  Angelegenheiten dürfen grundsätzlich nicht an “ Dritte “ weitergeleitet werden und Gäste einer Versammlung haben bei internen Besprechungen  grundsätzlich  den Raum zu  verlassen !   

Einmal im Laufe eines Jahres findet eine “ Jahres – Hauptversammlung “  statt.

Besteht ein gesonderter Anlaß, hat ein  Mitglied durch Antragstellung beim I. Vorsitzenden die Möglichkeit,  eine  außerordentliche Versammlung  einberufen  zu lassen. Dieses kann in zwingenden Fällen gegebenenfalls auch   kurzfristig   geschehen !

Jedes Vorstandsmitglied kann nach Rücksprache mit dem  I. Vorsitzenden eine außerordentliche  Vorstandsversammlung  einberufen.

Zur „ Jahres-Hauptversammlung “  sowie  zur “  außerordentlichen  “ Versammlung  hat  eine

schriftliche  Einladung an sämtliche  aktiven  Vereinsmitglieder zu erfolgen.

 Abstimmung im Verein :

Grundsätzlich sind alle  aktiven Vereinsmitglieder stimmberechtigt,  wobei die Stimmberechtigung  im  Normalfall  vorliegt,  wenn  mehr  als  50 %  aller  aktiven  Mitglieder  ab  16 Jahren  anwesend sind.

Bei gesondert eiligen  und notwendigen Sachfragen  kann auch eine Versammlung unter  50 % der aktiven  Mitglieder „ stimmberechtigt “ sein,  jedoch  nur  mit einer  ¾  Mehrheit !

Fordert ein aktives Mitglied eine  geheime Abstimmung,  so ist diese von der Versammlung  zu akzeptieren.  In personellen Fragen ist generell  “ geheim “  abzustimmen !

Um eventuelle Neuwahlen einzelner Vorstandsposten im Laufe der  zwei-jährigen  Amtszeit zu vermeiden, hat der I. Vorsitzende nach  Absprache mit dem übrigen Vorstand die Möglichkeit, ein anderes Vereinsmitglied für die  restliche  Amtszeit    komissarisch “ einzusetzen.

Anträge auf Änderung der Satzungen  müssen dem Vorstand eingereicht werden und von min-  destens  20 %  der  aktiven  Mitglieder  befürwortet  werden.  Es ist darauf zu achten, daß dem

Vorstand eine  neue  Fassung des zu ändernden  Status eingereicht werden muß. Eine außeror-  dentliche Versammlung wird dann über die jeweilige Änderung abstimmen.

Eine  Auflösung des  Vereins kann  nur  von einer  4/5 – Mehrheit  aller   aktiven  Mitglieder in einer  außerordentlichen  Versammlung beschlossen werden !

Beiträge zum Verein :

Aufgrund einer Abstimmung haben folgende Beiträge zum Verein derzeitig Gültigkeit  :

 Aufnahmegebühr :  5,00

monatl. Beitrag für, aktive + pass. Mitglieder : 5,00

Jugendbeitrag      :  3,00     

 Mindest – Jahresbeitrag  für   “ Sponsoren “   : € 51,00  

Der Beitrag  ist  pünktlich  in jeder Monatsversammlung zu  entrichten, stellt  eine  sogenannte Bringschuld    dar  und  kann  nur  in  besonderen  Fällen ermäßigt  oder  erlassen  werden.

Eine  “ Beitragsbefreiung  “ besteht lediglich für wehrpflichtige Bundeswehr-Soldaten, Kindern und Jugendlichen, jedoch  ohne  eigenen Einkünften !

Besteht bei einem Vereinsmitglied ein Beitragsrückstand von mehr als drei  Monaten und es erfolgt nach schriftlicher Aufforderung  keine Zahlung der Außenstände, besteht die Möglichkeit des  “ Ausschlusses “ aus dem Verein. Ein “ Zahlungsaufschub “ befindet sich im “ Ermessensspielraum “ des Vorstandes.

Ab der II. Zahlungserinnerung  wird eine  Mahn - / Bearbeitungsgebühr in Höhe von    2,50 erhoben  und  es  entfallen  bei  Zahlungsverzug   sämtliche  Vergünstigungen  des  Vereins.   

Kassenführung des Vereins :

Das  “ Geschäftsjahr “  der Karnevalsgesellschaft  “ Rot - Grün “  wird  jeweils  „ kalendermäßig “  vom  01.01.  bis  zum  31.12.  eines  Jahres  gerechnet.

Unabhängig vom sogenannten “ Arbeitskapital “, welches der/die momentane “ Kassierer(in) “ zuhause verwalten kann,  hat  das gesamte,  restliche “ Vereinskapital “ auf einem Bankkonto zu verbleiben,  um einen “ Zinsgewinn “  zu  erwirtschaften !

Zur Prüfung der Vereinskasse wird  bei der  jeweiligen “ Jahreshauptversammlung “ ein stellvertretender “ Kassenprüfer “ gewählt. Da der “ I. Kassenprüfer “  des  Vorjahres “ ausscheidet,  “ rückt “  der  “ II.  Kassenprüfer “  auf  die  Position des  “ I.  Kassenprüfers “  auf  und der  stellvertretende  “ Kassenprüfer “  nimmt  die  Position  des   “ II.  Kassenprüfers “  ein.

Eine Prüfung der  “ Vereinskasse “ soll nach  jedem  größeren Fest der Karnevalsgesellschaft “ Rot – Grün  “ durchgeführt werden.   

Vermögen des Vereins :

Alle  “ vereinseigenen “  Gegenstände, wozu  u. a.  Jacken, Kappen, Kostüme, Orden, Verstärker-,  sowie Lautsprecheranlagen gehören, sind der/dem hierfür gewählten “ Bekleidungswart(in) “   bzw.  “ Gerätewart(in) “  zur  Pflege  und  Verwahrung  zu  überlassen.

Eine “ private “  Nutzung der vereinseigenen Gegenstände ist  nur  nach Absprache und  mit Genehmigung des Vorstandes möglich.

Im Falle einer “ Auflösung “ der Karnevalsgesellschaft “ Rot – Grün “ wird das gesamte  vorhandene Kapital  und  vereinseigene  “ Inventar “ unter den  aktiven  Mitgliedern  aufgeteilt !

Der Vorstand der Karnevalsgesellschaft „ Rot – Grün „ setzt sich folgendermaßen zusammen :

Vorsitzende(r)                                                         Bekleidungswart(in)

Präsident(in)                                                           Gerätewart(in)

Kassierer(in)                                                           Pressewart(in)

Protokollführer(in)                                                 Kassenprüfer(in)

Schriftführer(in)                                                      Zeremonienmeister(in)

Nach Bedarf können  alle  Positionen mit einem  zweiten  Vereinsmitglied besetzt werden,  so daß  immer  ein(e)  “ Stellvertreter(in) “  für  die  jeweilige  Position  vorhanden  ist.

Die Wahl des “ Neu-Vorstandes “  erfolgt  immer  in  einem Zeitabstand  von  zwei  Jahren !

“ Königspaar “  bzw.  “ Kaiserpaar “  der  Karnevalsgesellschaft   “ Rot – Grün “ :

Traditionell wird  zu Zeiten des Karnevals  bei der Karnevalsgesellschaft  “ Rot – Grün “  die “ Königs- “, bzw.  “ Kaiserwürde “ mit Pfeil  und Bogen errungen, wobei  “ König / Königin “ bzw. “ Kaiser / Kaiserin “  der- oder diejenige wird, welche(r)  in einem  “ Bogenschieß-Wettstreit “  als  Sieger  bzw.  Siegerin  hervorgeht.

Bei  der  Wahl  des  “ Partners “ zum  “ König “,  bzw. “ Königin “ oder “ Kaiser / Kaiserin “ können auch Personen berücksichtigt werden,  die  nicht  dem  Karnevalsverein  angehören !   

Zu den Vereinspflichten des jeweilig amtierenden “ Königs-“,  bzw. “ Kaiserpaares “  gehört es selbstverständlich, die Karnevalsgesellschaft in entsprechender  Form  zu  repräsentieren.

Darüber hinaus verpflichten sich das amtierende “ Königs- “ bzw. “ Kaiserpaar “, gemeinsam mit seinem “ Adjutanten “,  so wie der “ Ehrendame “,   für  die  Beschaffung  von “ Tombola-Preisen “  zu sorgen  und diese  Preise bei  vereinsmäßigen Veranstaltungen  ( in Verbindung mit  einer  “ Tombola-Verlosung “ )  an  die  jeweiligen  Gewinner  zu  verteilen !

Außerordentliche Beschlüsse des Vereins :

Sämtliche  Beschlüsse,  die  in  einer  Versammlung  “ verabschiedet “ werden,  sind  mit  den 

Vereinsstatuten   gleichzusetzen  und  finden  demnach  zur  Folge  ergänzende Wirkung ! 

 

 

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